M. L.
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Vor einiger Zeit hatte ich der Datenschutzbehörde mitgeteilt, dass eine von mir telefonisch kontaktierte Schlosserei/Schlüsseldienst Geheimnummern von Anrufern auslesen kann. Habe der Datenschutzbehörde sogar das Dienstmerkmal für das Ignorieren unterdrückter Rufnummern erklärt, aber trotzdem wurde meine Beschwerde abgewiesen. Dies deshalb, weil ein Freund des Schlossers/Schlüsseldienst, der früher bei einer Telekommunikationsfirma beschäftigt war und daher genau weiß, wie man sämtliche Einstellungen umgehen kann, der Datenschutzbehörde mitgeteilt hatte, dass ich "freiwillig" meine Festnetznummer beim Anruf mitgesendet hätte - obwohl ich eine Bestätigung von meinem Telefonanbieter übermittelt hatte, dass meine Festnetznummer als permanente Geheimnummer geführt wird und sämtliche Einstellungen dafür ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Ist das zu fassen? Warum sollte ich gerade einer Schlosserei für eine Preisanfrage meine Geheimnummer freiwillig mitsenden wollen? Diese lapidare Ausrede wurde durch einen sachunkundigen Mitarbeiter der Datenschutzbehörde sofort geglaubt, weil er auch damit argumentierte, dass ich meine geheime Festnetznummer sogar bei meinem Anruf bei der Datenschutzbehörde "freiwillig" mitgesendet hätte.
Tatsache ist vielmehr, dass auch die Datenschutzbehörde unterdrückte Rufnummern auslesen kann und zwar deshalb, weil die Datenschutzbehörde unter der gleichen Rufnummer (+43 1 52 152-0) wie nachfolgende Behörden erreichbar ist:
* Bundesministerium für Justiz
* Zentralausschuss beim BMJ für die Staatsanwälte
* Justizpalast
Laut Wikipedia:
Die Datenschutzbehörde ist dem Bundesministerium für Justiz (bis 7. Jänner 2018: dem Bundeskanzleramt) nur organisationstechnisch (Telefonnummer etc.) angegliedert.
Was hier passiert nennt man CLIRO und ist die Abkürzung für englisch "Calling Line Identification Restriction Override", teilweise auch als CLIRIGN (für Calling Line Identification Restriction Ignore) bezeichnet. Es ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe und steht grundsätzlich nur bestimmten Teilnehmeranschlüssen zur Verfügung. Es muss in der Endvermittlungsstelle des Gerufenen freigeschaltet werden. Mit CLIRO wird ein aktivierter CLIR-Dienst des Anrufenden ignoriert und seine Rufnummer immer zum Angerufenen übermittelt. Dieses Dienstmerkmal steht Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Notfalldiensten und besonderen sicherheitsrelevanten staatlichen Anschlüssen zur Verfügung. Eine private oder kommerzielle Nutzung der Funktion ist nicht möglich - bzw. wie im genannten Fall offensichtlich doch.
Daher frage ich mich noch heute, wofür die Datenschutzbehörde tatsächlich gut ist, denn in meinem Fall hat sie nichts getan. Habe den zuständigen Sachbearbeiter bei der Datenschutzbehörde sogar schriftlich gebeten seine eigene Handynummer kurzfristig zu unterdrücken und von seinem Handy seine Büronummer anzurufen, um den Beweis zu erhalten, dass auch die Datenschutzbehörde unterdrückte Rufnummern auslesen kann. Er hat sich nie wieder bei mir gemeldet und die betreffende Schlosserei darf weiterhin unterdrückte Rufnummern auslesen.
Danke für die Errichtung dieser großartigen monokratischen Behörde!