Dietmar B.
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Es werden Leistungen verkauft, die gar nicht erbracht werden können.
Information bei der Angebotslegung das mein Wunsch technisch gar nicht möglich ist, wurde vermutlich deshalb nicht, gegeben,
da dort das Wissen für WallBoxen mit Leistungsaufteilung scheinbar gar nicht vorhanden war/ist.
Das gilt leider auch bei WLAN. Es wird einfach ein Stromzähler mit WLAN in einen Metallkasten verbaut.
Mein Hinweis, daß das nicht funktionieren wird, wurde ignoriert. Nun ja: es geht nun nicht. Nur bei offener Schranktüre.
Merkwürdigerweise scheint auch beim Gerätehersteller dieses Wissen zu fehlen.
Eingestehen der eigenen Fehler: Fehlanzeige
Abgeben verpflichtender Prüfprokolle trotzdem oftmaliger Erinnerungen nicht geliefert.
Erst nach einschalten des Rechtsanwaltes wurde reagiert.
Ich habe dort das Gefühl das generell erst reagiert wird, wenn man den Rechtsanwalt bemüht.
Um auch etwas positives zu sagen: Die arbeiter vor Ort waren freundlich und haben sauber und gut gearbeitet.
Also fürs Leitungziehen und Steckdosen setzen: gut.
Aber technisch ein klein wenig anspruchsvoller sollte man sich jemand anderen suchen.