Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden

Adresse: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland.
Telefon: 61114080.
Webseite: datenschutz.hessen.de
Spezialitäten: Behörde.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 35 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1.3/5.

📌 Ort von Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland

⏰ Öffnungszeiten von Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

  • Montag: 09:00–12:00, 13:00–15:00
  • Dienstag: 09:00–12:00, 13:00–15:00
  • Mittwoch: 09:00–12:00, 13:00–15:00
  • Donnerstag: 09:00–12:00, 13:00–15:00
  • Freitag: 09:00–12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist eine wichtige Behörde in Hessen, die sich mit den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit befasst. Die Behörde ist für die Aufklärung, Beratung und Kontrolle von Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen in Hessen verantwortlich, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Die Behörde befindet sich im Gustav-Stresemann-Ring 1 in der Stadt Wiesbaden, Hessen, Deutschland. Das Postfach lautet 65189. Die Einrichtung ist leicht zugänglich und verfügt über einen rollstuhlgerechten Parkplatz, um die Barrierefreiheit für alle Nutzer zu gewährleisten.

Die Behörde kann telefonisch unter der Nummer 06111 4080 erreicht werden. Die Interessierten können auch die Webseite der Behörde besuchen. Diese ist eine wertvolle Quelle für Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre persönlichen Daten. Die Webseite bietet u.a. eine Vielzahl von Broschüren, Musterbriefe und Leitfäden zum Download an, um das Verständnis für Datenschutzthemen zu fördern.

Bisher hat das Unternehmen 35 Bewertungen auf Google My Business erhalten, wobei die durchschnittliche Bewertung 1,3 von 5 Sternen liegt. Diese Bewertungen können dazu beitragen, ein besseres Verständnis der Zufriedenheit der Kunden und Nutzer mit der Behörde zu erhalten.

Insgesamt ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ein unverzichtbares Organ zur Sicherstellung des Datenschutzes und zur Wahrung der Informationsfreiheit in Hessen. Für alle, die Fragen zum Datenschutz haben oder Informationen über Ihre Rechte und Pflichte benötigen, ist diese Behörde eine empfehlenswerte Anlaufstelle. Es wird dringend empfohlen, die Webseite der Behörde zu besuchen und die angebotenen Informationen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

👍 Bewertungen von Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
G S.
1/5

Es ist erschreckend, wie die Datenschutzbehörde auf Anfragen reagiert. Unsere E-Mail ignoriert wird, was mich zu der Annahme führt, dass es sich um eine reine Briefkastenbehörde handelt. Wie kann man erwarten, dass unsere Daten geschützt werden, wenn die zuständige Behörde nicht einmal auf grundlegende Anfragen antwortet?

Es ist eine Frechheit, dass unsere Steuergelder für eine Institution verschwendet werden, die ihren Zweck nicht erfüllt. Wir brauchen eine Datenschutzbehörde, die aktiv und transparent arbeitet, um unsere Rechte zu schützen.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Ulrich S.
1/5

Diese Behörde existiert offenkundig nur auf dem Papier: Auf online eingereichte Beschwerden erhält man weder eine Eingangsbestätigung noch erfolgt sonst irgendeine Reaktion. Auch auf Nachfragen erhält man auch nach Monaten keine Antwort. Es ist eine Zumutung, was hier den Steuerzahlern zugemutet wird. Untätigkeit ist noch eine viel zu milde Beschreibung für das, was diese Behörde tatsächlich macht. Bedauerlich dass der Leiter dieser Behörde und dessen Personal keine Rechenschaft dafür ablegen müssen, was sie den ganzen Tag so machen bzw. nicht machen.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Wolfgang
1/5

Leider kann man keinen Minus Stern vergeben. Diese Behörde ist ein weiteres Problem in diesem Bananenstaat wo die Steuergelder für Nichtstun und Faulenzia vergeudet werden. Keinerlei Antworten auf Anfragen zum Thema Datenschutz!

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
D J.
1/5

Jetzt verstehen wir warum kein Mensch diese Behörde vertraut und nur 1 Stern hier vergeben ist.Der Leiter Piendl ein ältere Herr der dort die Datenschutz Missbräuche und unerlaubte Kamera die in Öffentlichen Bereiche unerlaubt installiert worden sind kontrollieren muss mit seinem Kollege Rektorschek die diese Missbrauchs Falle auch ausführlich prüfen müssen ,hat selbst uns mitgeteilt das seine Behörde ich zitiere "überflüssig und unnötig ist" , deswegen die machen absolut nichts außer ihre Gehalt vom Büro zu kassieren.Und wir die betroffene wir glauben diese Behörde soll korrekt agieren und der Datenschutz Gesetz Verletzung und Missbräuche nicht nur feststellen ,aber ordentlich überprüfen , leider wird nichts davon gemacht ,es wird nur Arbeit simuliert.Jetzt verstehen wir warum In Ranstadt seit Jahren mit Hilfe von Kameras Passanten und Menschen bespitzelt und beobachtet werden dürfen ,obwohl das Gesetzeswidrig ist und Verstoß gegen Daten Schutz Gesetz ist.Noch schlimmer ist das diese unerlaubte Kameras von Gemeinde Mitarbeitern auf deren eigene Haus und Grundstück unerlaubt installiert sind und betrieben werden, diese Menschen genießen spezielle Privilegien ,die sind mit Hilfe von die Bürgermeisterin angestellt und arbeiten in die Gemeinde eng mit ihr zusammen, deswegen haben Immunität und dürfen auf deren Grundstück und Haus mehrere diese Kameras so installieren,positioniert und betreiben so wir es denen passt,die dürfen mit diese Kameras die Öffentliche Bereiche, Bürgersteig , Straßen , Passanten und Menschen die dort leben pausenlos überwachen, erfassen und bespitzeln .Der Rektorschek ist sogar als Zeuge aufgetreten für diese Gemeinde Mitarbeiter die die Kameras unerlaubt installiert und immer noch betreiben,er ist als "Zeuge" eingeladen und sogar Vergütung als Zeuge für denen von Gericht bekommen ,obwohl von Amt wegen eingeladen war und Neutral , unparteiisch sein musste ,nichts davon ,er hat die ganze Zeit , die "arme, unschuldige Leute" ständig verteidigt und im Schütz genommen, er hat diese Bespitzelung schön klein geredet als es kein Gesetz verstoß gibt ,er hat sein Fehler die er gemacht hat minimiert und vertuscht ,er war nicht mal selbst vor Ort bei die Gesetzes Brecher um er diese Verstoße persönlich zu dokumentieren um die grobe Verletzungen von den Daten Schütz Gesetz fest zu stellen ,obwohl mit Gerichts Beschluss beschlossen wurde die Kameras müssen entfernt werden ,leider 2 Jahren nach dem Beschluss ist absolut nichts passiert worden ,und statt der gemeldeten Missbrauchs Fälle von Datenschutz vor Ort persönlich zu erfassen und gründlich zu überprüfen ,hat Rektorschek diese Gemeinde Mitarbeiter und mit Unterstützung von die Bürgermeisterin die mit diese Mitarbeiter persönlich befreundet ist nur telefonisch versichert bekommen das alles sei in Ordnung,die 20 Kameras nehmen nur klein Teil von diese öffentlichen Bereiche ,egal ob klein Teil oder komplett,es besteht Verstoß gegen das Gesetz , Verstoß gegen der Gerichts Beschluss, das interessiert Rektorschek überhaupt nicht ,er fühlte sich größer als Jegliche Richter und das Gericht,er hat alles nicht nur ignoriert,aber vertuscht, er ist sogar als Zeuge aufgetreten und hat auf sein Entschädigung Honorar gewartet und verlangt , sehr lukrativ als Zeuge zu auftreten für solche die das Gesetz mit Füße treten,die verdienen gut als "Datenschutz Beauftragter" und als Zeugen für solche die gegen das Gesetz Verstoßen ,obwohl er nicht "Zeuge" genannt sein darf , wenn er nicht mal vor Ort war um was BEZEUGEN zu können, wenn er sich ein neutrales Bild nicht verschaffen kann,was hat er als Zeuge zu melden ,noch schlimmer er unterstützt sogar diese Verbrecher mit falsche Aussagen, solche Menschen die das Datenschutz Gesetz verletzten und die Daten von Menschen missbrauchen .
1Srern ⭐ ist viel zu viel hier vergeben, beide Daumen nach unten 👎🏼👎🏼 diese Behörde muss weg ,weil ist doch "überflüssig" wie Piendl vor mehrere Zeugen gesagt hat .

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Rhein M.
1/5

Kontakt kann man sich sparen. Man erhält ein Aktenzeichen, das war es auch schon. Meiner Meinung nach gehört diese Behörde geschlossen, weil wahrscheinlich nur für sich selbst da. Besser können Beamtenklischees nicht erfüllt werden. R.I.P. Rest in Peace, aber ohne unsere Steuergelder.

Nachtrag: ich habe bereits bei der hess. Staatskanzlei in Wiesbaden nachgehakt. Antwort: man könne nichts tun, da der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei ist.

Dies erklärt nun einiges.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Tom M.
1/5

KLAGEN !!! KLAGEN !!! KLAGEN !!!

Die Kommentare zur Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten spiegeln eine weitverbreitete Unzufriedenheit wider, der ich mich nur anschließen kann. Es ist inakzeptabel, dass in 99 Prozent der Fälle keine Antwort vonseiten der Behörde erfolgt. Sollte dann doch eine Antwort eintreffen, fehlt dieser oftmals der notwendige Bescheid, wodurch die Rechte der Betroffenen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheblich beeinträchtigt werden.

Betroffene haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Verordnung verstößt. Art. 78 DSGVO und § 61 BDSG gewährleisten das Recht, gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde gerichtlich vorzugehen. Eine Beschwerde sollte zudem innerhalb von drei Monaten beschieden werden, andernfalls müsste spätestens der Sachstand mitgeteilt werden Art. 78 Abs. 2 DSGVO. Gemäß Art. 57 Abs. 1 f DSGVO ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet sich mit den Beschwerden auseinander zu setzen.

Ein Bescheid, der nicht über die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung informiert, ist rechtswidrig und wird in der Regel vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Diese Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung ist in § 37 VwVfG und Art. 77 Abs. 2 DSGVO verankert.

Die Rechtsgrundlagen sind eindeutig und wurden durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt.

Die Ignoranz und Inkompetenz der Behörde untergräbt jegliches Recht der Betroffenen. Von daher empfiehlt es sich grundsätzlich zu klagen.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
Büro- &. B. L.
1/5

Also entweder werden Beschwerden nicht gelesen oder die Unternehmen bezahlen Schmiergelder. Über 30 Schreiben habe ich an diese Behörde geschickt, das die Schufa-Mafia voll gegen das BDSG und gegen die DSGVO verstößt immer wieder die Antwort nein tut sie nicht. Nun erfahre ich, das Sttatsanwaltschaften und Verbraucherzentralen gerade gegen die Schufa vorgehen und zwar wegen Schweren Verstoßes gegen die DSGVO also entweder lohnt sich die Behörde nicht für die Steuergelder oder am besten sollen die von Ihren Posten zurücktreten zumindest die Blinden und geschmierten.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Wiesbaden
patricia M.
1/5

Ich kann die enttäuschten Bewerter nur bestätigen. Es wird so viel Wirbel um Datenschutz gemacht und wenn man tatsächlich einen groben Verstoß meldet, muss man regelmäßig nachhaken, damit es nicht im Sande verläuft. Meine seit 1,5 Jahren laufende, berechtigte Anzeige wurde kürzlich negativ abgeschlossen, obwohl schriftliche Beweise vorgelegt und Zeugen genannt wurden. Die Zeugen wurden nicht einmal kontaktiert. Ich werde dagegen Einspruch einlegen und notfalls einen Anwalt beauftragen. Selbst wenn es mich Geld und Mühe kostet: der Verstoß muss bestraft werden - sonst brauchen wir diese Behörde auch nicht!

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